Online-Beratung für Unternehmer
Aufträge zur Online-Rechtsberatung werden nur von
Unternehmern i.S.v. § 14 BGB angenommen.
1. Ablauf Online-Beratung
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Anfrage bzw. Sachverhaltsschilderung per E-Mail
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Prüfung, ob Anfrage für Online-Beratung geeignet
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Benachrichtigung bei Nichteignung per E-Mail
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Unterbreitung eines kostenlosen
Vergütungsangebotes und Mitteilung der Bearbeitungsdauer
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Annahme oder Ablehnung des Angebots durch den
Anfragenden oder E-Mail
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Bei Annahme des Vergütungsangebots
Zustandekommen des Beratungsvertrages
2. Allgemeines
Durch den Online-Beratungsservice können Sie Rechtsrat auf den Gebieten des
Bürgerlichen Rechts, Handels- und Gesellschaft zu einer Rechtsfrage einholen.
Die Beratung per E-Mail ist unkompliziert und Sie erhalten eine schnelle und
verbindliche Antwort auf Ihre Frage, sofern diese für eine Online-Beratung
geeignet ist.
Für eine Beratung per E-Mail eignen sich insbesonders einfache Sachverhalte und
Fragen, wie beispielsweise zur Formulierung einer Drittschuldnererklärung, eines
Pfändungsgegenstandes oder in welcher Weise ein bestimmter Anspruch verfolgt
werden kann.
Sofern sich Ihre Anfrage nicht für eine Online-Beratung eignet, erhalten Sie
eine entsprechende Nachricht. Dadurch entstehen für Sie keine Kosten.
Beachten Sie, dass bei der Bearbeitung Ihrer Anfrage nur der Sachverhalt
zugrunde gelegt werden kann, den Sie per E-Mail mitteilen. Für Beratungsfehler,
die auf lückenhafte oder fehlerhalter Sachverhaltsschilderung beruhen, kann
keine Haftung übernommen werden; dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.
Bitte schildern Sie daher den Sachverhalt umfassend, richtig und vollständig;
auch Kleinigkeiten können für die Beurteilung der Frage oder des Falles wichtig
sein.
3. Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Für die
Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens sieht VV Nr. 2103 RVG eine
angemessene Vergütung vor. Die konkrete Vergütung richtet sich nach den
Gesamtumständen im Einzelfall, hierbei sind u.a. der Gegenstandswert und/oder
der voraussichtliche Zeitaufwand maßgeblich. Die Vergütung muss in einem
angemessenen Verhältnis zur Leistung und Verantwortung sowie zu dem
Haftungsrisiko stehen. Die Vergütung für eine Online-Beratung wird im Regelfall zwischen
100,00 und 240,00 Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen
Mehrwertsteuer liegen.
Nach Durchsicht Ihrer Anfrage erhalten Sie zunächst einen Vergütungsvorschlag,
auf dessen Grundlage Sie entscheiden können, ob die Anfrage beantwortet werden
soll. Nur bei ausdrücklicher Annahme des Angebots durch Zusendung einer
entsprechenden E-Mail wird der Beratungsvertrag geschlossen.
Nach Abschluss der Bearbeitung erhalten Sie eine entsprechende Rechnung.
4. Zustandekommen eines Vertrages
Das Absenden Ihrer Anfrage ist rechtlich
unverbindlich und stellt lediglich die Aufforderung
zur Abgabe eines Angebotes an den Anfragenden dar.
Der Beratungsvertrag komm erst dann zustande, wenn
Sie sich mit dem unterbreiteten Vergütungsvorschlag
in Textform – im Regelfall per E-Mail, einverstanden
erklärt haben.
5. Vertraulichkeit /Datenschutz
Bei Versendung unverschlüsselter E-Mails kann für
die Vertraulichkeit des Nachrichteninhalts nicht
garantiert werden. Sofern eine verschlüsselte
Versendung gewünscht wird, wird um entsprechende
Mitteilung gebeten.
Es wird versichert, dass Ihre persönlichen Daten
unter Beachtung des Datenschutzgesetzes nur für
Zwecke der Durchführung des Beratungsvertrages
erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Durch das
Absenden Ihrer Anfrage erklären Sie sich mit
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung im Rahmen des
Beratungsvertrages einverstanden. Eine Verarbeitung
oder Nutzung Ihrer Daten für andere Zwecke findet
nicht statt.
6. Haftung
Die Haftung ist für jede Anfrage auf eine Summe von
100.000,00 Euro begrenzt.
Bitburg, im März 2006
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